Informationen über Auftragsvergaben bei Beschränkten und Freihändigen Vergaben gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A.
Hiernach ist der Zweckverband Karkbrook verpflichtet, bei Vergaben nach VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer nach Zuschlagserteilung über die Vergabe zu informieren. Diese Information ist mindestens sechs Monate vorzuhalten.
Gewähltes Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Auftragsgegenstand: Niederbringung von vier Erkundungsbohrungen, Neubau von Brunnen und einer Grundwassermessstelle, Rückbau von zwei Grundwassermessstellen
Ort der Ausführung: 23743 Grömitz + 23749 Grube
Art/voraussichtlicher Umfang der Leistungen:
Zeitraum der Ausführung: November 2024 bis Dezember 2025
beauftragtes Unternehmen: Ivers Brunnenbau GmbH aus 24783 Osterrönfeld